Maskenpflicht in UKSH Notaufnahme: Nach einigen Corona-Fällen gilt ab sofort eine Maskenpflicht in der Notaufnahme sowie der Aufnahmestation des UKSH.
Obwohl sich die Zahl der Corona-Infektionen in Schleswig-Holstein aktuell auf einem niedrigen Niveau befinden gilt ab sofort wieder Maskenpflicht in der UKSH Notaufnahme. Laut UKSH sei dieser Schritt eine Vorsichtsmaßnahme, nachdem kürzlich das Virus bei rund 15 Patienten nachgewiesen wurde. Ob und wie viele Mitarbeiter sich momentan mit dem Corona-Virus infiziert habe oder hatten lässt sich nicht so leicht beantworten, schließlich gibt es mittlerweile keine Testpflicht mehr und auch bei Krankmeldungen muss Corona nicht mehr als Krankmeldungsgrund angegeben werden. Grund zur Sorge gibt es dennoch nicht und auch das Universitätsklinikum spricht in diesem Zusammenhang lediglich von einer Vorsichtsmaßnahmen, wenngleich es aktuell in anderen Krankenhäusern in der Landeshauptstadt (unter anderem Städtisches Krankenhaus oder Lubinus Clinicum) keine Maskenpflicht gibt.
Auch zu den Gründen der nun vereinzelt aufgetretenen Corona-Infektionen im Kieler UKSH lässt sich nur spekulieren. Möglicherweise sind einige der Infektionen auf Reiserückkehrer zurückzuführen. Auch Veranstaltungen sowie das Wetter der vergangenen Wochen könnten eine Rolle gespielt haben. Und schließlich breitet sich mit der neuen Corona-Variante „Eris“ eine neue Virusvariante aus, die jedoch durch einen meist milden Verlauf gekennzeichnet ist.
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