COVID-19: Maskenpflicht in Schleswig-Holstein ab 29. April 2020 – Ministerpräsident Günther hat auch für Schleswig-Holstein eine Maskenpflicht angekündigt.
Nachdem bereits das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske in einigen Städten und Bundesländern beschlossene Sache ist, wird es auch in Schleswig-Holstein eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht geben. Laut Daniel Günther werde das Kabinett in Schleswig-Holstein am kommenden Mittwoch einen entsprechenden Erlass beschließen. Demnach wird es dann ab 29.04.2020 Pflicht sein einen Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Einkaufen zu tragen.
Die Maskenpflicht trifft somit genau die Bereiche des öffentlichen Lebens, bei denen der Mindestabstand nicht oder nur schwer eingehalten werden kann. Schleswig-Holstein folgt mit der Maskenpflicht im Kampf gegen das Coronavirus dem Beispiel anderer Bundesländer. So hat beispielsweise die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern bereits in der vergangenen Woche eine Rechtsverordnung beschlossen, wonach das Tragen einer Schutzmaske (Mund- und Nasenschutz) in Taxis und im öffentlichen Nahverkehr ab dem 27. April gilt. Und auch unsere Nachbarn in Hamburg haben eine ähnliche Verordnung erlassen. In der Hansestadt Hamburg gilt ebenfalls ab dem 27.04.2020 eine Maskenpflicht im Einzelhandel sowie im öffentlichen Nahverkehr.
FFP-Schutzmasken für medizinisches Personal
Aufgrund der weltweit extrem gestiegenen Nachfrage nach FFP-Schutzmasken sollen die qualitativ hochwertigen „richtigen“ FFP-Schutzmasken für das medizinische Personal vorgehalten werden. Mittlerweile gibt es aber nahezu überall preisgünstige Alternativen, sogenannte Alltagsmasken oder auch Communitymasken. Im Zweifel könne man auch mit einem Schal Mund und Nase beim einkaufen verdecken. Hauptsache, man trägt beim Einkauf im Geschäft oder auf dem Wochenmarkt sowie bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel einen Mund-Nasen-Schutz.
[…] Aufgrund der Corona-Pandemie gilt ab 27. April 2020 eine Maskenpflicht in den Bundesländern Hamburg sowie Mecklenburg-Vorpommern. In Schleswig-Holstein wurde ebenfalls das Tragen einer Schutzmaske (Mund- und Nasenschutz) beschlossen. Schleswig-Holsteiner müssen ab dem 29. April 2020 eine Schutzmaske tragen. […]