Corona: Schweden-Urlauber müssen nach ihrer Rückkehr aus Schweden für 14 Tage in häusliche Quarantäne und sind darüber hinaus verpflichtet das Gesundheitsamt zu informieren.
Wer seinen Wohnsitz in Schleswig-Holstein hat und nun wieder aus Schweden nach Schleswig-Holstein zurückkehrt muss unverzüglich nach Ankunft und ohne Umwege nach Hause und sich dort für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Dies könnte vor allem Schweden-Rückkehrer betreffen, die mit der Stena Line Fähre aus Göteborg in Kiel ankommen. Grundlage für diese Anordnung ist eine entsprechende Landesverordnung der Landesregierung in Kiel.
Schweden überschreitet Grenzwert an Corona-Neuinfektionen
Grund für diese Maßnahme ist die gestiegene Zahl der Neuinfizierten in Schweden, die auf über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tagen gestiegen ist. Zu Hause angekommen müssen Schleswig-Holsteiner das zuständige Gesundheitsamt über die Rückkehr aus Schweden informieren. Im nächsten Schritt folgen bindende Auflagen durch das Gesundheitsamt, die von dem jeweiligen Gesundheitszustand der Betroffenen abhängen.
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