Es gibt zahlreiche Corona-Lockerungen ab 26. Juli 2021 in Schleswig-Holstein: Testpflicht für Innen-Gastronomie entfällt und Kontaktbeschränkungen werden gelockert.
Kiel beziehungsweise ganz Schleswig-Holstein stehen weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen bevor. Die momentan geltende Corona-Bekämphungsverordnung endet am 25. Juli. Die leicht abgeschwächte Neufassung soll dann voraussichtlich bis zum 22. August 2021 gelten. Einen Überblick über die bevorstehenden Lockerungen gab es am Montag in einer Pressekonferenz mit Ministerpräsident Daniel Günther sowie Gesundheuts-Staatssekretär Matthias Badenhop.
Obwohl die Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein seit einigen Tagen wieder steigen, werde man an den ab kommendem Montag geplanten Lockerungen festhalten. Schließlich befinden sich die Corona-Zahlen trotz leichtem Anstieg weiter auf einem sehr niedrigen Niveau.
Corona-Lockerungen ab 26. Juli 2021 im Überblick
- Treffen von bis zu 25 Personen im privaten und öffentlichen Raum, wobei Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte sowie Genesene nicht mitzählen
- Gottesdienste und Versammlungen: Teilnehmerbegrenzungen entfallen
- Feiern und Feste: Begrenzung der Teilnehmerzahl wird angehoben
- Restaurants, Bars, Kneipen: Testpflicht für Besuch der Innenbereich entfällt
- Sport und Veranstaltungen mit Gruppenaktivität: Testpflicht für Aktivitäten in Innenbereichen entfällt
Die Mskenpflicht bleibe vorerst bestehen. Weiter könne nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Maßnahmen und Lockerungen bei deutlich steigenden Zahlen wieder rückgängig gemacht werden. Die COVID-19 Impfkampagne in Schleswig-Holstein verläuft derweil weiter erfolgreich. Aktuell sind rund 49 Prozent der Schleswig-Holsteiner vollständig geimpft.
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